OLG Frankfurt: Facebook muss Hass-Profile löschen – nicht nur einzelne Beleidigungen
Löschungsanspruch gegen Facebook bei Hass-Profilen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 16 U 58/24) klargestellt:
Ein Facebook-Konto, das ausschließlich dazu dient, beleidigende oder herabsetzende Inhalte über eine bestimmte Person zu verbreiten, muss vollständig gelöscht werden. Nicht nur die einzelnen Posts, sondern das gesamte Konto können entfernt werden – ein wichtiger Schritt gegen digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Der Fall
Eine Frau hatte Facebook verklagt, weil über zwei Nutzerkonten massiv beleidigende Äußerungen über sie verbreitet wurden – etwa „Du dumme Sau“ oder „frigide menopausierende Schnepfe“. Auf einem der Profile waren zudem Bilder der Klägerin zu sehen, auf einem anderen wurde ihr Name in beleidigender Weise verfremdet.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage zunächst abgewiesen. Doch das OLG Frankfurt gab der Klägerin nun Recht und bejahte eine klare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Facebook haftet als Störerin
Das Gericht sah Facebook als mittelbare Störerin, weil das Unternehmen trotz konkreter Hinweise keine ausreichenden Maßnahmen zur Löschung ergriffen hatte.
Entscheidend: Wenn ein Konto nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet wurde, eine Person zu diffamieren, darf Facebook nicht nur einzelne Beiträge löschen – das gesamte Konto muss entfernt werden.
Abwägung der Interessen
Zwar greife die Kontolöschung in die unternehmerische Freiheit von Facebook ein. Doch das Gericht stellte klar:
Bei fortgesetzten und ausschließlich beleidigenden Inhalten überwiegt der Schutz der Persönlichkeitsrechte eindeutig. Nur die vollständige Löschung kann künftige Verstöße effektiv verhindern.
Praktische Bedeutung
Für Betroffene bedeutet das Urteil:
Wer auf Facebook oder anderen Plattformen Zielscheibe gezielter Online-Beschimpfungen ist, kann künftig nicht nur gegen einzelne Posts, sondern auch gegen ganze Hass-Profile vorgehen.
Plattformbetreiber wie Meta müssen ihre Prüfpflichten ernst nehmen und Konten löschen, die offensichtlich nur für rechtswidrige Inhalte genutzt werden.
Für Unternehmen, Politiker, Ärzte, Journalisten oder andere Personen des öffentlichen Lebens ist das Urteil besonders relevant – sie sind häufig Opfer solcher gezielter Schmähkampagnen.
Fazit
Das OLG Frankfurt stärkt den Schutz der Persönlichkeit im Netz:
Plattformbetreiber müssen handeln, wenn Profile nur dem Zweck der Beleidigung dienen.
Die Entscheidung zeigt: Digitale Hetze bleibt keine Privatsache, sondern zieht klare rechtliche Konsequenzen nach sich.