Sperre auf YouTube: OLG Bamberg kippt Pauschalblockade von Influencer
Was ist passiert?
Ein Influencer betrieb mehrere Kanäle auf einer großen Video-Plattform („XY“). Nachdem einige seiner Kanäle wegen angeblicher Verstöße gegen die Community-Richtlinien gesperrt worden waren, sperrte die Plattform wenig später auch seine übrigen Kanäle – ohne Vorwarnung, ohne konkrete Begründung und mit dem Hinweis, er sei nun dauerhaft ausgeschlossen.
Der Influencer wehrte sich im Eilverfahren. Das Landgericht wies seinen Antrag ab. Doch das OLG Bamberg, Urteil v. 28.07.2025 – 4 U 62/25 e hob dieses Urteil nun weitgehend auf – und setzte klare Grenzen, wann Plattformen sperren dürfen.
Kernpunkte des Urteils
1. Ein anderer vorhandener Kanal ist keine „Umgehung“
Das OLG stellt ausdrücklich klar:
Nur weil ein Influencer nach einer Sperre einen anderen bestehenden Kanal weiter nutzt, rechtfertigt das nicht automatisch die Sperrung ALLER Kanäle.
Damit kippt das Gericht die pauschale Praxis, Creator nach einem Verstoß „komplett auszusperren“.
Eine Umgehung setzt laut Gericht einen bewussten Versuch voraus, eine Sperre gezielt zu unterlaufen. Das bloße Weitersenden auf einem anderen, bislang unbeanstandeten Kanal reicht dafür nicht.
2. Plattformen müssen konkrete Gründe nennen
Nach dem Digital Services Act (DSA) müssen Betreiber:
konkret mitteilen, worin der Verstoß besteht, und
dem Nutzer vorher Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern – außer in echten Ausnahmefällen.
Dies war hier nicht geschehen.
3. Sperrungen ohne Warnung sind nur ausnahmsweise zulässig
Obwohl Plattformen ein Verwarnsystem haben, wurde der Influencer nie abgemahnt, obwohl die Richtlinien dies vorsehen. Allein das macht die Sperrung zweifelhaft.
4. Eilrechtsschutz möglich – auch bei „Leistungsverfügung“
Das OLG erkennt an, dass für Influencer:
jeder Tag Sperre Reichweite, Einkommen und Sichtbarkeit kostet
dies eine existenzielle wirtschaftliche Bedrohung darstellen kann
Damit ist einstweiliger Rechtsschutz möglich.
5. Drei Kanäle müssen freigeschaltet werden
Das OLG ordnete die Wiederherstellung der Kanäle an – und verbot die erneute Sperre aus denselben Gründen.
Was bedeutet das für Influencer und Creator praktisch?
1. Plattformen dürfen nicht „alles sperren“
Eine Komplettsperre über mehrere Accounts hinweg ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss sauber begründet werden.
2. Ohne konkrete Begründung = Sperre rechtswidrig
Wenn Du Hinweise wie „Verstoß gegen Richtlinien“ bekommst, aber keine Details, fehlt die Grundlage für eine Sperre.
3. Keine Abmahnung? Sehr gute Chancen!
Wenn ein Plattformbetreiber sein eigenes Verwarnsystem ignoriert, ist das ein starkes Argument gegen die Wirksamkeit der Sperrung.
4. Bei drohendem Einkommensverlust: Schnell Eilverfahren einleiten
Gerichte erkennen mittlerweile an, dass Creator wirtschaftlich stark abhängig von ihren Accounts sind.
5. Dokumentiere alles
– Sperrmitteilungen
– interne Beschwerdewege
– Umsatzausfälle
– Follower-Verluste
Diese Daten sind im Eilverfahren entscheidend.