Kammergericht Berlin verurteilt Staatsanwaltschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeld in Höhe 50.000,- EUR an den Angeklagten wegen einer reißerischen Äußerung in einer Pressekonferenz.
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Kammergericht Berlin verurteilt Staatsanwaltschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeld in Höhe 50.000,- EUR an den Angeklagten wegen einer reißerischen Äußerung in einer Pressekonferenz.
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