Das OLG Bamberg stellt klar: Wer gegen Presseberichte oder Online-Bewertungen vorgehen will, braucht mehr als nur ein berechtigtes Interesse – entscheidend ist, dass noch akute Eilbedürftigkeit besteht.
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Das OLG Bamberg stellt klar: Wer gegen Presseberichte oder Online-Bewertungen vorgehen will, braucht mehr als nur ein berechtigtes Interesse – entscheidend ist, dass noch akute Eilbedürftigkeit besteht.
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