Der BGH hat klargestellt, wann werbende Unternehmen tatsächlich gegen Rechte verstoßen.Wenn fremde Marken oder Kennzeichen unbeabsichtigt in der Werbung auftauchen, ist das nicht automatisch rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, wo die Grenze verläuft – und wann Unternehmen wirklich haften.
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