Das OLG Dresden (4. Juni 2024 (Az. 4 U 168/24) stellt klar: Auch eine einzige unaufgeforderte E-Mail mit Sponsoringangebot gilt als unzulässige Werbung – und kann einen Unterlassungsanspruch begründen.
WeiterlesenDer BGH hat klargestellt, wann werbende Unternehmen tatsächlich gegen Rechte verstoßen.Wenn fremde Marken oder Kennzeichen unbeabsichtigt in der Werbung auftauchen, ist das nicht automatisch rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, wo die Grenze verläuft – und wann Unternehmen wirklich haften.
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