OLG Dresden: ein Unternehmen kann vom Betreiber einer Bewertungsplattform (kununu) keine Auskunft über Nutzerdaten verlangen, wenn lediglich Meinungsäußerungen erfolgt sind. Solche Bewertungen sind keine strafbaren Beleidigungen und betreffen auch nicht automatisch das Unternehmen selbst. Juristische Personen sind nur ausnahmsweise beleidigungsfähig.
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