Der Digital Services Act stärkt Betroffene: Mit der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Art. 21 DSA können Ärzte, Hoteliers und Gastronomen Plattformen wie Google, Jameda oder Booking.com zum Handeln zwingen – meist ohne Kostenrisiko.
WeiterlesenOLG Dresden: ein Unternehmen kann vom Betreiber einer Bewertungsplattform (kununu) keine Auskunft über Nutzerdaten verlangen, wenn lediglich Meinungsäußerungen erfolgt sind. Solche Bewertungen sind keine strafbaren Beleidigungen und betreffen auch nicht automatisch das Unternehmen selbst. Juristische Personen sind nur ausnahmsweise beleidigungsfähig.
WeiterlesenDas Landgericht Köln 28 O 279/20 vom 18.08.2020 hat in erfreulicher Klarheit der Hinhaltetaktik von Google einen Riegel vorgeschoben, Löschanträge unter dem Verweis auf die Pandemie nicht oder nur schleppend zu bearbeiten.
WeiterlesenEs ist umstritten, ob Google auch zur Löschung von kommentarlosen Bewertungen verpflichtet werden kann. Aktuelle Urteile helfen Unternehmen jetzt sich zu wehren.
WeiterlesenDas LG Hamburg hat mit Urteil vom 12.01.2018 (Az. 324 O 63/17) entschieden, dass Google eine anonyme 1-Sterne-Bewertung löschen muss.
Praxis-Tipp:
Auch gegen anonyme Bewertungen sind Sie nicht schutzlos. Sollte Google auf Ihren Einwand den Kommentar nicht löschen, können Sie sich anwaltlich und gerichtlich wehren.
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