Das Landgericht Köln 28 O 279/20 vom 18.08.2020 hat in erfreulicher Klarheit der Hinhaltetaktik von Google einen Riegel vorgeschoben, Löschanträge unter dem Verweis auf die Pandemie nicht oder nur schleppend zu bearbeiten.
WeiterlesenDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz (“Afghanistan-Papiere”) der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann.
WeiterlesenDer 6. Senat des Oberlandesgerichts München bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung, dass der Spruch Loriots „Früher war mehr Lametta“ kein Urheberschutz genießt - ein Aufdruck auf T-Shirts ist rechtmäßig.
Weiterlesen