Der Bundesgerichtshof stellt klar: Allein die Abrufbarkeit im Internet genügt nicht. Eine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht setzt einen „hinreichenden Inlandsbezug“ voraus – etwa, wenn sich die Website gezielt an deutsche Nutzer richtet.
WeiterlesenZum Recht auf Vergessenwerden – Auslistung bei Google nun auch ohne gerichtliche Entscheidung gegen Inhalteanbieter möglich - BGH entscheidet endgültig nach Vorlage beim EuGH zugunsten Betroffener
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