Der Bundesgerichtshof stellt klar: Allein die Abrufbarkeit im Internet genügt nicht. Eine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht setzt einen „hinreichenden Inlandsbezug“ voraus – etwa, wenn sich die Website gezielt an deutsche Nutzer richtet.
WeiterlesenDer BGH hat mit vier aktuellen Urteilen („KERRYGOLD“, „Glück“, „Flying V“ und „Bewegungsspielzeug“) die Grenzen zwischen zulässiger Anlehnung und unlauterer Nachahmung neu justiert. Was das für Hersteller, Händler und Produktdesigner bedeutet.
WeiterlesenDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz (“Afghanistan-Papiere”) der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann.
WeiterlesenDer 6. Senat des Oberlandesgerichts München bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung, dass der Spruch Loriots „Früher war mehr Lametta“ kein Urheberschutz genießt - ein Aufdruck auf T-Shirts ist rechtmäßig.
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