ARBEITSRECHT (MEDIEN)

VERTRAGSRECHT – KÜNDIGUNGSSCHUTZ - SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT

 

Bei unserer arbeitsrechtlichen Beratung haben wir den Focus auf den Bereich der Medien mit all seinen branchenspezifischen Besonderheiten. 

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Medienhäuser, Agenturen und Produktionsfirmen als auch Arbeitnehmer/Freelancer, Journalisten, Künstler, PR-Berater. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung zum Thema Scheinselbständigkeit und abhängige Beschäftigung. 

Wir vertreten und Unternehmen gleichermaßen wie Betriebsräte zu ausgewählten Fragen des Betriebsverfassungsrechts. 

 

Schwerpunkte/ Praxisbeispiele

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen und variablen Vergütungen für Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen / Kündigungsverfahren, Führen von Kündigungsschutzprozessen  

  • Fragen des der speziellen Branchentarifverträge (Buchhandel, Presse, Verlage, Rundfunk, Film und Fernsehen, Bühne, Theater, Oper, Ballett, Kinomitarbeiter usw.)

  • Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen

  • Sämtliche Fragen zur Künstlersozialkasse (Aufnahme und Ausnahmen, Abgabepflicht, Bußgelder)

  • Fragen der Angemessenen Vergütung

  • Einstufungsklagen bezüglich Arbeitnehmertätigkeit / (Schein-) Selbständigkeit / Praktikanten und zur tariflichen Eingruppierung nach Branchentarifverträgen

  • Nachvergütungsklagen Sozialversicherung 

  • Sämtliche Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes (national und international)

  • Teilnahme an Einigungsverfahren 

  • Schulungen im Bereich Betriebsverfassungsrecht und Datenschutz für Personalverantwortliche und Betriebsräte 

  • Führen von Streitigkeiten zum Arbeitnehmererfindungsrecht