ARBEITSRECHT (MEDIEN)
VERTRAGSRECHT – KÜNDIGUNGSSCHUTZ - SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT
Bei unserer arbeitsrechtlichen Beratung haben wir den Focus auf den Bereich der Medien mit all seinen branchenspezifischen Besonderheiten.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Medienhäuser, Agenturen und Produktionsfirmen als auch Arbeitnehmer/Freelancer, Journalisten, Künstler, PR-Berater. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung zum Thema Scheinselbständigkeit und abhängige Beschäftigung.
Wir vertreten und Unternehmen gleichermaßen wie Betriebsräte zu ausgewählten Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Schwerpunkte/ Praxisbeispiele
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen und variablen Vergütungen für Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
Beendigung von Arbeitsverhältnissen / Kündigungsverfahren, Führen von Kündigungsschutzprozessen
Fragen des der speziellen Branchentarifverträge (Buchhandel, Presse, Verlage, Rundfunk, Film und Fernsehen, Bühne, Theater, Oper, Ballett, Kinomitarbeiter usw.)
Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Sämtliche Fragen zur Künstlersozialkasse (Aufnahme und Ausnahmen, Abgabepflicht, Bußgelder)
Fragen der Angemessenen Vergütung
Einstufungsklagen bezüglich Arbeitnehmertätigkeit / (Schein-) Selbständigkeit / Praktikanten und zur tariflichen Eingruppierung nach Branchentarifverträgen
Nachvergütungsklagen Sozialversicherung
Sämtliche Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes (national und international)
Teilnahme an Einigungsverfahren
Schulungen im Bereich Betriebsverfassungsrecht und Datenschutz für Personalverantwortliche und Betriebsräte
Führen von Streitigkeiten zum Arbeitnehmererfindungsrecht