PRESSE- UND ÄUSSERUNGS-RECHT

Wir schützen Ihr Recht - in klassischen Medien ebenso wie in der Digitalen Welt!

Das Presse- und Äußerungsrecht steht im Spannungsfeld zwischen starken Grundrechten: Die Meinungsfreiheit und das Recht der Öffentlichkeit und der Medien an der Berichterstattung kollidieren häufig mit den Persönlichkeitsrechten von Personen und dem Ruf von Unternehmen, über die berichtet wird. 

Daher besteht hier immer eine starke gesellschaftspolitische Komponente: Was muss ich als Betroffener hinnehmen, welche Art der Diskussion und Information ist in einer funktionierenden Gesellschaft unabdingbar? 

Zudem stellen sich mit Informationsansprüchen und Rahmengesetzen zur Beschränkung der Berichterstattung wie dem Netzdurchsetzungsgesetz völlig neue Problemfelder in der digitalen Welt - ebenso wie Bewertungsportale und social-media-Kanäle. 

 
 

Schwerpunkte / Praxisbeispiele

  • Vor-Prüfung von Berichterstattung (Text-, Ton-, Fotoberichterstattung) 

  • Beratung und Vertretung bei presserechtlichen Streitigkeiten

  • Formulierung und Durchsetzung von Abmahnungen und Gegendarstellungen, Durchsetzung von Richtigstellungen, Widerrufen und Ergänzungen 

  • Rechtsschutz bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Unterlassungsklagen, Schadenersatz-, Schmerzensgeld- sowie sonstigen Zahlungsansprüchen

  • Bundesweite Vertretung vor den einschlägigen Pressekammern (fliegender Gerichtsstand), insbesondere vor den Landgerichten Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, München) 

  • Durchsetzung von Informationsansprüchen gegen öffentlicher Stellen des Bundes und der Länder nach den Informationsfreiheitsgesetzen

  • Abwehr und Beseititung von Äußerungen in Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Youtube), einschließlich recht auf Vergessen, z.B. Löschung der Indexierung bei Google

  • Rufwahrungen und Reputationsmanagement in Bewertungsportalen (Google, Yelp, golocal, dooyoo, yameda, Sanego, CocInsider, TripAdvisor, Holidaycheck etc. ) 

  • Umfang und Grenzen des Mediendatenschutzes

  • Media Reputation Management und Schutz der Unternehmenspersönlichkeitsrechte 

  • Strafrechtliche Verteidigung von Journalisten (§§185 ff. StGB) und strafprozessuale Beratung gegen Beschlagnahme (§ 97 Abs. 5 StPO), Durchsetzung des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO)