MARKENRECHT

Marken sind Werte! Schützen Sie sie!

 

Wir sprechen von Kennzeichen, denn es gibt eingetragene Marken, bekannte Marken, nicht eingetragene Marken, Titel, Unternehmenskennzeichen, Domains, Herkunftsbezeichnungen, Gewährleistungsmarken, Namensrechte usw. 

Kennzeichen unterliegen einem absoluten Rechtsschutz unterliegen. Dies bedeutet, das Rechtsinhaber hat das ausschließliche Nutzungsrecht und kann gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte vorgehen.

Als gewerbliche Schutzrechte gehören sie als Aktiva zum Anlagevermögen und bilden oftmals die Grundlage der wirtlichen Betätigung.

 

Wichtigste Normen finden sich im Markengesetz, aber auch in internationalen Abkommen wie der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) und im Madrider Abkommen (MMA) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (Namensrecht) und HGB (Firmennamen).

Schwerpunkte / Praxisbeispiele

  • Anmeldung von Marken in Deutschland (DPMA), europaweit (EUIPO, früher HABM), International

  • Beratung und Vertretung im Handel von Domains und Marken (An- und Verkauf, Abtretung, Überlassung, Abgrenzungsvereinbarungen, Vertriebskonzepte)

  • Durchsetzung und Abwehr bei Kennzeichenverletzungen (Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen)

  • Führen Widerspruchsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO (früher HABM)

  • Recherche von Schutzrechten und Begutachtung, u.a. Freedom to operate, Benutzungslage

  • Strategische Beratung und Begutachtungen des Schutzrechteportfolios

  • Markenüberwachungen

  • Erstellung und Verhandlung von Verträgen, Lizenzverträge, Markenkauf, Vorrechtserklärungen, Abgrenzungsvereinbarungen

  • Schiedsverfahren, gerichtliche Auseinandersetzungen bei Domains

  • Marktbereinigung gegen Nachahmer und Grauimporte

  • Absicherung der Geschäftsstrategie durch Kennzeichen, z.B. bei amazon 

  • Begleitung und Absicherung bei Domainverkäufen