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Was tun bei Abmahnungen

 

Kennen Sie das nicht eingetragene europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster? Wussten Sie, dass auch freie Erfinder Nachvergütung und Auskünfte zu Ihren Erfindungen verlangen können? 

Designs (früher Geschmacksmuster) und Patente können starke Schutzrechte sein – wenn Sie richtig angemeldet und richtig verteidigt werden. 

Wir beraten u.a. designorientierte Unternehmen der Kreativbranche (u.a. Mode) aber auch im Eventbereich oder in der Automobilbranche (Zulieferer). Wir beraten anwaltlich im Patentrecht und im Arbeitnehmererfindungsrecht. Für Patentanmeldungen arbeiten wir mit geeigneten Patentanwälten zusammen.

 

Schwerpunkte / PRAXISBEIPSIELE

  • Anmeldung von Designs in Deutschland (DPMA), europaweit (EUIPO, früher HABM), International

  • Beratung zu Schutzrechtsstrategieen 

  • Recherche von Schutzrechten und Begutachtung, u.a. Freedom to operate

  • Recherchen zur Benutzungslage

  • Strategische Beratung Begutachtung im Schutzrechteportfolio

  • Vertragsrecht: Erstellung und Verhandlung von Verträgen, u.a. F&E-Verträge (Forschung und Entwicklung) 

  • Verhinderung der Einfuhr und des Verkaufs, z.B. durch Grenzbeschlagnahmen, einstweilige Verfügungen, bei Messen

  • Designlöschungsverfahren

  • Prüfung von Design- und Patentverletzungen, Abmahnungen und Durchsetzung und Abwehr bei Verletzungen, auch mittels einstweiliger Verfügungen

  • Recherche, Begleitung und Absicherung bei Produktdesign

  • Beratung im Arbeitnehmererfinderrecht, Durchsetzung der Arbeitnehmererfindervergütung im Schiedsverfahren vor dem DPMA und vor Gericht

  • Gestaltung von (Betriebs)-Vereinbarungen zur Arbeitnehmererfindungen