Filesharing
Was tun bei Abmahnungen
Kennen Sie das nicht eingetragene europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster? Wussten Sie, dass auch freie Erfinder Nachvergütung und Auskünfte zu Ihren Erfindungen verlangen können?
Designs (früher Geschmacksmuster) und Patente können starke Schutzrechte sein – wenn Sie richtig angemeldet und richtig verteidigt werden.
Wir beraten u.a. designorientierte Unternehmen der Kreativbranche (u.a. Mode) aber auch im Eventbereich oder in der Automobilbranche (Zulieferer). Wir beraten anwaltlich im Patentrecht und im Arbeitnehmererfindungsrecht. Für Patentanmeldungen arbeiten wir mit geeigneten Patentanwälten zusammen.
Schwerpunkte / PRAXISBEIPSIELE
Anmeldung von Designs in Deutschland (DPMA), europaweit (EUIPO, früher HABM), International
Beratung zu Schutzrechtsstrategieen
Recherche von Schutzrechten und Begutachtung, u.a. Freedom to operate
Recherchen zur Benutzungslage
Strategische Beratung Begutachtung im Schutzrechteportfolio
Vertragsrecht: Erstellung und Verhandlung von Verträgen, u.a. F&E-Verträge (Forschung und Entwicklung)
Verhinderung der Einfuhr und des Verkaufs, z.B. durch Grenzbeschlagnahmen, einstweilige Verfügungen, bei Messen
Designlöschungsverfahren
Prüfung von Design- und Patentverletzungen, Abmahnungen und Durchsetzung und Abwehr bei Verletzungen, auch mittels einstweiliger Verfügungen
Recherche, Begleitung und Absicherung bei Produktdesign
Beratung im Arbeitnehmererfinderrecht, Durchsetzung der Arbeitnehmererfindervergütung im Schiedsverfahren vor dem DPMA und vor Gericht
Gestaltung von (Betriebs)-Vereinbarungen zur Arbeitnehmererfindungen