BGH: Weiterleitung auf Dritt-Domain kein Blockieren einer Domain - energycollect.de

Ein Domaininhaber, der eine Domain nur als Weiterleitungsadresse zu einem Drittunternehmen nutzt, nutzt dies laut BGH rechtmäßig und rechtserhaltend. Ein Unternehmen, das erst nach Domain-Registrierung sein Namensrecht erwirbt, kann sich insoweit nicht auf fehlendes Interesse des Domaininhabers berufen. Der BGH stärkt seine Rechtssprechung und das durch die Registrierung begründete Recht, die Domain auch bei bloßem wirtschaftlichen Interesse weiter zu nutzen.

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Zulässige Nutzung einer fremden Marke beim Keyword-Advertising

Bei dem „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sogenannte Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen Werbeanzeigen in der Ergebnisliste angezeigt werden. Nutzt der Werbende für seine Anzeige dabei eine Marke oder eine kennzeichenrechtlich geschützte Bezeichnung Dritter als Keyword, stellt sich oftmals die Frage, ob darin eine Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens liegt.

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Schmerzensgeld DSGVO bei Fehlversand von Gesundheitsdaten - OLG Hamm

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 20.1.2023 - 11 U 88/22 entschieden, dass der Fehlversand einer Exceldatei von Gesundheitsdaten ist ein Verstoß gegen die DGSVO und  den Schutz von besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO darstellt.

Statt der erhofften 20.000,00 EUR wurdem dem Kläger allerdings nur 100,00 EUR Schmerzensgeld

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BGH: Unterlassungserklärung / Unterwerfung durch PDF vom 12.1.2023 - I ZR 49/22

Der BGH, dass eine Unterlassungserklärung eines Kaufmann ist formfrei. Es fehlt idR nicht an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung, wenn der Unterlassungsschuldner trotz Verlangen des Abmahners keine fristgemäße unterschriebene Unterlassungsverpflichtungserklärung im Original zu übersenden, sondern er stattdessen fristgemäß eine unterschriebene Erklärung als PDF-Datei per E-Mail übersendet.

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Christian Regnery, LL.M.
Interessenkonflikt betrieblicher Datenschutzbeauftragter: 525.000 Euro Bußgeld gegen E-Commerce-Konzern

Achtung bei der Rolle / Person des Datenschutzbeauftragten:

Die Berliner Aufsichtsbehörde im Datenschutz (BlnBDI) hat gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt.

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