Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 20.1.2023 - 11 U 88/22 entschieden, dass der Fehlversand einer Exceldatei von Gesundheitsdaten ist ein Verstoß gegen die DGSVO und den Schutz von besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO darstellt.
Statt der erhofften 20.000,00 EUR wurdem dem Kläger allerdings nur 100,00 EUR Schmerzensgeld
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