Interessenkonflikt betrieblicher Datenschutzbeauftragter: 525.000 Euro Bußgeld gegen E-Commerce-Konzern

Achtung bei der Rolle / Person des Datenschutzbeauftragten:

Die Berliner Aufsichtsbehörde im Datenschutz (BlnBDI) hat gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt.

Das Unternehmen hatte einen Datenschutzbeauftragten benannt, der Entscheidungen unabhängig kontrollieren sollte, die er selbst in einer anderen Funktion getroffen hatte.

Konkret war der DSB gleichzeitig Geschäftsführer von zwei Dienstleistungsgesellschaften, die im Auftrag genau jenes Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiteten, für das er als Datenschutzbeauftragter tätig war. Diese Dienstleistungsgesellschaften sind ebenfalls Teil des Konzerns und stellen den Kundenservice und führen Bestellungen aus.

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