Achtung bei der Rolle / Person des Datenschutzbeauftragten:
Die Berliner Aufsichtsbehörde im Datenschutz (BlnBDI) hat gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt.
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