URHEBERRECHT
Geschützt und angemessen vergütet?
Das Urheberrecht vereint den Schutz der Leistungen in solch unterschiedlichen Disziplinen, wie der Literatur, der klassischen und modernen Kunst, Architektur, Photographie und Filmerstellung aber auch der Programmierung von Software.
Egal ob Text, Bild, Kunstwerk, Film, Internet, App oder sonstige Medien - wir beraten umfassend. Wir kennen die Zwischentöne und die Fallstricke bei Lizenzketten.
Wir kennen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte und verteidigen diese. Kunstwerk, Film, Internet, App, Gaming oder sonstige Medien - wir beraten umfassend. Wir kennen die Zwischentöne und die Fallstricke bei Lizenzketten. Wir kennen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte und verteidigen diese.
Schwerpunkte/ Praxisbeispiele
Abwehr und Verfolgung von Urheberverletzungen (Abmahnungen, Berechtigungsanfragen)
Durchsetzung und Abwehr von Einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen
Umfassende Begutachtung von Strategische Beratung von Projekten und in Einzelfragen zu urheberrechtlichen Fragen, wie Schutzfähigkeit, Schöpfungshöhe, Lizenzmodellen, Nutzungsarten
Beratung und Vertretung beim Handel mit urheberrechtlichen geschützten Werken und bei sämtlichen nationalen und internationalen Verträgen im Urheberbereich (u.a. Lizenzverträge, Ko-Produktionsverträge, Verlagsverträge, Aufführungsverträge, Galerieverträge, Agenturverträge, museale Leihverträge, Konzertverträge, Filmverleihverträge)
Erstellung, Verhandlung und Beratung zu branchenspezifische Verträge: Buch, Musik, Film, Gaming, Rundfunk, DVD, Online, Theater, Kunst
Strategische Beratung und Begutachtungen des Lizenzportfolios
Prüfung und Durchsetzung der Angemessenen Vergütung für Autoren, Fotografen, Übersetzer, Schauspieler, Filmschaffende, u.a. gem. MFM-Liste, Branchenspezifische Verträge im Filmbereich
Beratung zu allen Fragen der Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Wort, GEMA, VG Bild-Kunst, VFF, GVL u.a.)
Sicherung von Prioritätsfristen, z.B. durch Hinterlegungen
Rechteklärungen für Filmproduktionen,