MEDIENRECHT

Aus der Praxis für die Praxis 

 

Wir beraten im öffentlichen und privaten Medienrecht, den digitalen Medien, Social Media Kanälen sowie den “klassischen” Medien wie Presse, Buch, Radio, Fernsehen oder Film. 

Wir begleiten Transformationsprozesse der Digitalisierung. Wir beraten auch in angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Entertainmentrecht und dem Eventrecht.

Zunehmend sind auch Fragen des Influencer Marketing über Social Media, Blogs und Foren Gegenstand der Beratung.

 

Schwerpunkte / Praxisbeispiele

  • Beratung und Vertretung beim Handel mit urheberrechtlichen geschützten Werken

  • Erstellung und Prüfung nationaler und internationaler Verträgen im Urheberbereich (u.a. Lizenzverträge, Ko-Produktionsverträge, Verlagsverträge, Aufführungsverträge, Galerieverträge, Agenturverträge, museale Leihverträge, Konzertverträge, Filmverleihverträge)

  • Erstellung, Verhandlung und Beratung zu branchenspezifische Verträge: Buch, Musik, Film, Rundfunk, DVD, Online, Theater, Kunst; 

  • Beratung zu allen Regelungen der Rundfunkstaatsverträge und der EU-Richtlinien (AVMD, Fernsehrichtlinie, Werberichtlinie usw.)

  • Beratung bei Sponsoring, Produktbeistellungen, Product Placement, Schleichwerbung

  • Beratung zu Fragen des Jugendschutzes und zu Altersfreigaben 

  • Beratung zu Finanzierungen im Medienbereich, u.a. im FFG

  • Durchsetzung und Abwehr medienrechtlicher Ansprüche 

  • Abwehr und Begleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen im Rundfunkbereich