MEDIENRECHT
Aus der Praxis für die Praxis
Wir beraten im öffentlichen und privaten Medienrecht, den digitalen Medien, Social Media Kanälen sowie den “klassischen” Medien wie Presse, Buch, Radio, Fernsehen oder Film.
Wir begleiten Transformationsprozesse der Digitalisierung. Wir beraten auch in angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Entertainmentrecht und dem Eventrecht.
Zunehmend sind auch Fragen des Influencer Marketing über Social Media, Blogs und Foren Gegenstand der Beratung.
Schwerpunkte / Praxisbeispiele
Beratung und Vertretung beim Handel mit urheberrechtlichen geschützten Werken
Erstellung und Prüfung nationaler und internationaler Verträgen im Urheberbereich (u.a. Lizenzverträge, Ko-Produktionsverträge, Verlagsverträge, Aufführungsverträge, Galerieverträge, Agenturverträge, museale Leihverträge, Konzertverträge, Filmverleihverträge)
Erstellung, Verhandlung und Beratung zu branchenspezifische Verträge: Buch, Musik, Film, Rundfunk, DVD, Online, Theater, Kunst;
Beratung zu allen Regelungen der Rundfunkstaatsverträge und der EU-Richtlinien (AVMD, Fernsehrichtlinie, Werberichtlinie usw.)
Beratung bei Sponsoring, Produktbeistellungen, Product Placement, Schleichwerbung
Beratung zu Fragen des Jugendschutzes und zu Altersfreigaben
Beratung zu Finanzierungen im Medienbereich, u.a. im FFG
Durchsetzung und Abwehr medienrechtlicher Ansprüche
Abwehr und Begleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen im Rundfunkbereich