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5.000 EUR Schmerzensgeld bei negativem Schufa-Eintrag - LG Mainz

Das Landgericht Mainz hat einem Mann im Falle einer unberechtigten Meldung an die Schufa einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 EURO aus Art. 82 DSGVO zugesprochen. Der Fall zeigt, dass nicht jeder negativer Eintrag bei der Schufa Holding AG einfach so hingenommen werden muss und es durchaus Sinn machen kann, gegen unberechtigte Meldungen vorzugehen.

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