TikTok verliert im Streit um Lizenzen - LG München

Urheberrecht und Online-Plattformen: nicht immer ein Match. Das Landgericht München (Urt. v. 09.02.2024, Az. 42 O 10792/22) hat jedenfalls entscheiden, dass TikTok nicht einfach die Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Content durch Hinhaltetaktik nicht einfach verzögern kann und die Plattform zur Zahlung von Schadensersatz an Rechteinhaber - eine Berliner Filmrechtevertrieb - verurteilt.

Hintergrund ist ein neues Gesetz von 2021, "Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten", kurz UrhDaG.

Dieses Gesetz soll die Beziehung zwischen großen Plattformen und Urhebern und Rechteinhabern regeln und insbesondere zu einer schnellen vertraglichen Regelung zwischen den Parteien führen ("Lizenzen").

Im konkreten Fall wandten sich die Rechteinhaber gegen die Kaugummi-Taktik der Video-Plattform Tiktok und behauptete, die Plattform wolle gar keine Lizenz erwerben sondern zögere die Verhandlungen nur unbegründet hinaus.

Das Landgericht (LG) München I (Urt. v. 09.02.2024, Az. 42 O 10792/22) entschied nun, dass Diensteanbieter "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen hätten, um die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke zu erwerben. Sie dürften urheberrechtlich geschützte Werke nicht unter Verweis auf laufende Gespräche unentgeltlich nutzen, wenn sie die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führt.

Das konkrete Verhalten der Beklagte ließ nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen. Die Verhandlungen waren vielmehr von einem einseitigen Informationsfluss von der Klägerin zur Beklagten geprägt.  

 Insofern verurteilte das Landgericht TikTok zur Zahlung eines Schadensersatzes.

Christian Regnery, LL.M.