Achtung: FAST Fashion Brands mahnt Marke „YUKA“ ab

Die wegen ihrer Abmahntätigkeit notorische FAST Fashion Brands GmbH mahnt aktuell wieder Händler aus der Marke „YUKA“ über die CBH Rechtsanwälte ab.

Zum Hintergrund

Die FAST Fashion ist Inhaberin diverser deutscher Marken, darunter

  • YUKA

  • myMO

  • homebase

  • usha 

  • isha

  • izia

  • MO

Dabei handelt es sich allesamt um keine bekannten Marken. Als Nachweis der Markennutzung iSd § 26 MarkenG der Marke YUKA etwa wird lediglich auf einen Spreadshirtlink verwiesen. 

Rechtsprechung des BGH 

Der Bundesgerichtshof vom 11.4.2019 - I ZR 108/18 hat hier in einer wegweisenden Entscheidung zur Frage markenmäßigen Nutzung als Modelbezeichnung entschieden, dass Benutzung der Marke der FAST Fashion Brands (hier. "MO") dann nicht die Marle verletzt, wenn der Verkehr das Zeichen als bloße Modellbezeichnung auffasst. 

Insofern hat der BGH eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.10.2019 - 6 U 111/16  aufgehoben.

Dennoch finden sich immer wieder Gerichte, hier insbesondere das LG Hamburg, das iSd der FAST Fashion entscheidet, so zB LG Hamburg vom 14.12.2019, 3 U 191/18  

Expertentipp 

Haben Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH erhalten? Dann sollten Sie nicht ohne rechtliche Expertise antworten! 

Eine falsche Erklärung ohne Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten könnte dem Gegner in die Karten spielen. Denn geben Sie eine zu weitgehende Erklärung ab oder vergessen, Ihren Internetauftritt komplett „sauber“ zu machen, haften Sie ggf. später auf Zahlung einer Vertragsstrafe, die schnell bei 5.000,00 EUR / Verstoß beträgt. 

Gerne stehe wir hier für Beratung und ein unverbindliches erstes Informationsgespräch zur Verfügung.