„Früher war mehr Lametta“ - Kein Urheberschutz für Loriot-Zitat

Der 6. Senat des Oberlandesgerichts München bestätigt den Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts München I im einstweiligen Verfügungsverfahren um den Aufdruck des Loriot-Zitats „Früher war mehr Lametta“ auf T-Shirts.

Bekannt ist der Spruch im Rahmen der Loriot Geschichten um Familie Hoppenstedt, ausgestrahlt erstmal im Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ am 07.12.1978 in der ARD.

Die Erbinnen von Loriot unterlagen nun mit dem Antrag, einem Hersteller von T-Shirts die Verwendung des Spruchs auf T-Shirts zu verbieten. 

Anders als die Erbinnen verneinte das OLG München, dass das Zitat „Früher war mehr Lametta“ urheberrechtlich schutzfähig sei.

Dem kurzen Satz „Früher war mehr Lametta“ fehlt nach Auffassung der 33. Zivilkammer bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG: Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ und die Situationskomik. Blende man aber die Einbettung in den Sketch und auch den Umstand aus, dass Sketch samt „Früher war mehr Lametta“ von dem fraglos bekannten und bedeutenden Künstler Loriot stamme, handele es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Aus-druck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder - unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher - dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Selbst in der zweiten Deutungsmöglichkeit genüge die Verwendung einer einfachen Metapher im Anschluss an die alltägliche und gängige Eingangswortfolge „Früher war mehr“ nicht, um hier eine Originalität oder Individualität anzunehmen, welche übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage.