Das LG München I hat einen Website-Betreiber zum Schadensersatz und Unterlassung wegen der Weitergabe der IP-Adresse beim Einsatz von Google Fonts verurteilt.
Hier wird bei einem Aufruf einer Internetseite die IP-Adresse des Nutzers durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart (Google) weitergegeben.
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