Ein Domaininhaber, der eine Domain nur als Weiterleitungsadresse zu einem Drittunternehmen nutzt, nutzt dies laut BGH rechtmäßig und rechtserhaltend. Ein Unternehmen, das erst nach Domain-Registrierung sein Namensrecht erwirbt, kann sich insoweit nicht auf fehlendes Interesse des Domaininhabers berufen. Der BGH stärkt seine Rechtssprechung und das durch die Registrierung begründete Recht, die Domain auch bei bloßem wirtschaftlichen Interesse weiter zu nutzen.
WeiterlesenDie wegen ihrer Abmahntätigkeit notorische FAST Fashion Brands GmbH mahnt aktuell wieder Händler aus der Marke „YUKA“ über die CBH Rechtsanwälte ab.
WeiterlesenMarkenrechtliche Entscheidungen dürfen im Regelfall mit Wiedergabe von Marken ohne Anonymisierung unter Nennung der Registernummern veröffentlicht werden.
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