Ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit: OVG Berlin-Brandenburg zwingt Bundesverkehrsminister Scheuer zur Auskunft im Diesel-Abgas-Skandal und stärkt das Presserecht gegen Hinterzimmermauschelei!
WeiterlesenDer 6. Senat des Oberlandesgerichts München bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung, dass der Spruch Loriots „Früher war mehr Lametta“ kein Urheberschutz genießt - ein Aufdruck auf T-Shirts ist rechtmäßig.
WeiterlesenMarkenrechtliche Entscheidungen dürfen im Regelfall mit Wiedergabe von Marken ohne Anonymisierung unter Nennung der Registernummern veröffentlicht werden.
WeiterlesenDer Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hat ein Bußgeld in Höhe von fast zehn Millionen Euro gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1 wegen Verstosses gegen die DSGVO angekündigt. Begründung: Das Unternehmen habe die Kundendaten zu wenig geschützt.
WeiterlesenDas LG Hamburg hat mit Urteil vom 12.01.2018 (Az. 324 O 63/17) entschieden, dass Google eine anonyme 1-Sterne-Bewertung löschen muss.
Praxis-Tipp:
Auch gegen anonyme Bewertungen sind Sie nicht schutzlos. Sollte Google auf Ihren Einwand den Kommentar nicht löschen, können Sie sich anwaltlich und gerichtlich wehren.
WeiterlesenAbmahnung bei DSGVO Verstoß möglich - aber nicht jeder Verstoß abmahnfähig!
Das OLG Hamburg (AZ: 3 U 66/17) hat am 25.10.2018 entscheiden, dass bei einem Verstoß gegen die DSGVO grds. eine Abmahnung möglich ist!
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