Der Europäische Datenschutzausschuss hat neue Richtlinien zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO veröffentlicht.
In den Richtlinien findet man eine komplette Übersicht über die in Deutschland gerade kontrovers diskutierten Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsanspruchs im Datenschutzrecht.
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